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Gemeinwohl-Lobby: Aufruf zur Mitarbeit bei einer Verfassunggebenden Versammlung

Gemeinwohl-Lobby: Aufruf zur Mitarbeit bei einer Verfassunggebenden Versammlung Adobe Stock

Viele Menschen haben das diffuse Bauchgefühl, "von oben" regiert zu werden. Aber wie kann das Systen selbst geändert werden, ohne gleich eine Mehrheit im Bundestag zu haben?

Die Gemeinwohl-Lobby hat eine Antwort im Fundament des Staates gefunden, im Gesellschaftsvertrag. Jetzt hat sie eine Verfassunggebende Versammlung angemeldet, an der sich alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Und dieses Vorgehen ist offiziell und belastbar.

Taucht man in die Tiefen der Staatsphilosophie ein, so kommt man unweigerlich zum Gesellschaftsvertrag. Der Theorie nach schließen alle freien Bürger eines Staates diesen Vertrag miteinander, der die Modalitäten des Zusammenlebens regelt.

Jeder Mensch verzichtet dabei auf einen Teil seiner Freiheiten und übernimmt Pflichten, bekommt im Gegenzug aber auch Rechte und Sicherheiten. Bekannt für ihre Theorien zum Gesellschaftsvertrag sind vor allem die Aufklärer John Locke und Jean-Jaques Rousseau.

Soweit zur Theorie, denn praktisch wird man in eine Gesellschaft hineingeboren und die Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag wird stillschweigend unterstellt. Festgeschrieben ist der Vertrag in den Verfassungen der Länder.

Deutschland hat tatsächlich keine Verfassung im engeren Sinne. Bei uns übernimmt das Grundgesetz diese Aufgabe, das der Parlamentarische Rat 1949 ausgearbeitet und beschlossen hatte.

Die Unterscheidung von Grundgesetz und Verfassung war der Tatsache geschuldet, dass zum einen aufgrund der Spaltung Deutschlands keine einheitliche Verfassung erlassen werden konnte, zum anderen hatten die Besatzungmächte ein Mitspracherecht und es gab keine Legitimation durch das Volk durch eine Abstimmung.

Das Grundgesetz war nur als ein provisorisches Überganggesetz gedacht, bis sich das gesamte deutsche Volk eine eigene, unabhängige Verfassung geben würde. Dies hat der Parlamentarische Rat in Artikel 146 von 1949 zum Ausdruck gebracht:

"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Doch auch nach der Wiedervereinigung kam es zu keiner Verfassunggebung durch das Volk, stattdessen wurden nur einzelne Artikel des Grundgesetzes durch den Bundestag geändert.

(Es sei bemerkt, dass Änderungen des Grundgesetzes durch den Bundestag im strengeren Sinne illegitim sind, da nur die natürlichen Personen den sie betreffenden Gesellschaftsvertrag ändern können. Es ist also eine Volksabstimmung notwendig.)

Die Verfassunggebung

Eine Verfassunggebung durch das deutsche Volk ist auch in der Neufassung von Artikel 146 immer noch vorgesehen. Dazu bedarf es zunächst einer Verfassunggebenden Versammlung, zu deren Bildung es drei Möglichkeiten gibt:

  • Die Mitglieder werden dazu berufen
  • Die Mitglieder werden dazu gewählt
  • Die Versammlung bildet sich selbst aus dem Volk

Die Gemeinwohl-Lobby hat als Diskussionsbasis einen ersten Entwurf einer "GesellschaftsFAIRtrag" genannten Verfassung vorgelegt und offiziell eine Verfassunggebung ausschließlich durch das deutsche Volk angemeldet. Damit geht sie den dritten Weg und das ganze deutsche Volk kann seit dem 24. November 2020 an der Verfassunggebung mitwirken.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, hier Mitglieder der Verfassunggebenden Versammlung zu werden und im weiteren Prozess mit abzustimmen.

Das aktive Einbringen von Ideen zu dem neuen GesellschaftsFAIRtrag steht hier allen interessierten Menschen jeden Alters offen.

Weitere Informationen

Nach dem Prinzip der Volkssouveränität erhält jedes Mitglied einer Verfassunggebenden Versammlung einen besonderen rechtlichen Status:

  • Jedes Mitglied ist von Vorgaben der amtierenden Staatsgewalten unabhängig und auch nicht an die Regelungen des Grundgesetzes oder einer schon bestehenden Verfassung gebunden.
  • Die Mitglieder einer Verfassunggebenden Versammlung sind nur an die universalen Menschenrechte gebunden.
  • Eine Verfassunggebende Versammlung hat grundsätzlich einen höheren Rang als die aufgrund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe hier).

Das wird auch in dem folgenden Urteil des Bundesverfassunggerichts bekräftigt:

„Eine Verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die aufgrund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant (verfassunggebende Gewalt). Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, dass ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“ (Urteil des Bundesverfassunggerichts vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21c)

Nach dem UN-Zivilpakt (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte/IPbpR), der am 23.03.1976 in Kraft trat und seitdem auch für die Bundesrepublik Deutschland sogar als zwingendes Recht gültig ist, ist der Gesetzgeber sogar verpflichtet, die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung der Menschen zu fördern und dieses Recht zu achten. Im Teil I wird dies ausdrücklich festgelegt: Art. 1:

„Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind (siehe Art. 25 und Art. 133 Grundgesetz), haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.“

Wir werden Abstimmungen über die Artikel durchführen, an den man nur mit einer Mitgliedschaft in der Verfassunggebenden Versammlung teilnehmen kann. Eine Mitgliedschaft steht jedoch für alle offen, die wahlberechtigt sind.

Werden Sie offizielles Mitglied! Tragen Sie sich ein:
https://gemeinwohllobby.de/mitgliedschaft/

Ein allgemeines Informationsblatt und das Musterformular zu der Verfassunggebenden Versammlung befindet sich in einem Dokument unter https://gemeinwohllobby.de/material

 

Quellen und Verweise:
Wikipedia: Gesellschaftsvertrag
Wikipedia: Grundgesetz
Wikipedia: Verfassunggebende Versammlung
Bundeszentrale für politische Bildung zum Grundgesetz
Gemeinwohl-Lobby
Newsletter vom 10.12.20 | Gemeinwohllobby


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