Rechtsprechung: Sind die Covid-19-Impfstoffe überhaupt noch zugelassen? (Fortsetzung)

Rechtsprechung: Sind die Covid-19-Impfstoffe überhaupt noch zugelassen? (Fortsetzung) Bild von Sebastian Duda auf Adobe Stock

Ich hatte am 2.09.2021 über einen sehr wichtigen Prozess am obersten Gerichtshof in Paris berichtet, bei dem es um die Aussetzung der Impflicht für drei Klägerinnen aus dem Gesundheitswesen ging. Eine Säule der Argumentation ihrer Anwältin, Diane Protat, betraf die Notzulassungen der Impfstoffe, da zu dem Zeitpunkt nicht einmal dem Staatsanwalt bekannt war, ob diese frist- und ordnungsgemäß neu beantragt wurden. Das Urteil wurde am 13. September verkündet – ohne diesen essentiellen Punkt zu beleuchten.

In einem Artikel von Sputnik vom 18.09.2021 ist zu lesen, dass das Gericht die Klage der drei Frauen abgewiesen hat. Die Begründung dafür können wir drei Zitaten aus dem Artikel entnehmen: Zum einen mussten sich die schockierten Klägerinnen von dem Staatsanwalt anhören, dass

"in jedem Fall die Möglichkeit bestehe, ihre Praxis zu verkaufen", was in seinen Augen bedeutete, dass sie "nicht jedes Eigentumsrecht verloren" hätten.

Zum anderen erklärte das Gericht, dass das Leben

"keine individuelle Freiheit sei, die unbedingt gegen 'la voie de fait‘ geschützt werden müsse."

(Une "voie de fait" ist ein sehr schwerer rechtswidriger Eingriff des Staates in die Grundfreiheiten des Einzelnen.)

Quo vadis belle France? Mehr fällt mir zu diesem abscheulichen Satz nicht ein. Und gibt das Gericht hiermit nicht zu, dass ein sehr schwerer rechtswidriger Eingriff des Staates besteht und es ihn zulässt?

Das Recht auf Leben war die zweite Argumentationssäule von der Anwältin Maître Protat am 31.08.2021, das Recht auf Privateigentum die vierte. Es gab noch zwei weitere Schwerpunkte in ihrem Plädoyer, wobei der erste besonders unerwartet und von essentieller Bedeutung war:

Klägerinnen und Anwältin stellten die Impfung an sich in Frage, denn sie bezweifeln, dass diese Produkte in Europa noch zugelassen sind. Die Notzulassungen der Impfstoffe müssten nach sechs Monaten erneuert werden und bereits am 31. August versuchte Anwältin Protat sich darüber Klarheit zu verschaffen. Auf die Frage, ob das Verlängerungsverfahren von den Impfstoffherstellern eingehalten wurde, hat der Staatsanwalt zunächst erläutert, er habe kein Mandat, um diese Frage zu beantworten, und gab schließlich zu, darüber nicht Bescheid zu wissen.

Und nun am 13.09.2021 äußerte sich das Gericht nicht zu diesem Thema.

"Obwohl das Gericht die Antwort des Staatsanwalts öffentlich zu Protokoll gegeben hatte (...), taucht dieser Punkt im Urteil nicht auf", beklagt Diane Protat.

Am selben Tag, am Tag der Urteilsverkündung, baten die Klägerinnen daher das Gericht um eine Kopie des Anhörungsprotokolls, in dem dieser Punkt erwähnt wurde. Es ist aus meiner Sicht unwahrscheinlich, dass es sich hier nur um ein Versehen handelt und das Gericht dieses Anliegen vergessen haben könnte. Sehr unwahrscheinlich auch deswegen, weil der Anwalt Jean-Charles Teissedre seinerseits ebenfalls versucht hat, eine Antwort auf diese fundamentale Frage zu erhalten.

Er schickte am 26.08.2021 eine Email an die "Agence nationale de sécurité du médicament" (ANSM). Die ANSM in Saint-Denis ist die nationale Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln, eine öffentliche französische Behörde. Ihre Hauptaufgabe ist die Bewertung der Gesundheitsrisiken von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfte in etwa das Pendant zum deutschen Paul-Ehrlich-Institut sein.

Am 7.09.2021 erhielt dann der Anwalt persönlich von der Direktorin, Dominique Martin, die Antwort, dass auch sie den Stand der Dinge nicht kenne und dass sie seine Anfrage an die EMA (European Medicines Agency) weiter geleitet habe, denn die Impfstoffhersteller müssen ihre Verlängerungsersuche dort einreichen.

On croit rêver ou plutôt faire un cauchemar!

Absolut zutrefflich spricht Tesseidre von einem "système d’obscure transparence", einem System der obskuren Transparenz bei der ANMS, die eine Überwachungsbehörde sein sollte.

Kommen wir nun zum dritten, ziemlich unlogischen Argument für die Abweisung der Klage: Das Gericht ist der Ansicht, dass die Klage "zu früh" eingereicht worden sei, weil bis heute

"weder ein Verwaltungs-, ein Regelungs- bzw. ein individueller Rechtsakt noch eine Verwaltungsmaßnahme dem Gericht gebracht wurden".

Maître Protat vertritt selbstredend eine ganz andere Position:

"Die Befugnisse des Richters in einem Eilverfahren bestehen darin, einen drohenden Schaden abzuwenden oder ihn zu beenden. Wir sind überhaupt nicht zu früh gekommen. Er hätte diesen offenkundig rechtswidrigen Verstoß verhindern können".

Tat er aber nicht, wie wir schon wissen.

Doch Protat ist eine Kämpferin, ihre Mandantinnen ebenso, sie lassen sich nicht entmutigen. Sie werden in Berufung gehen und auch haben sie bereits einen Antrag bei dem "Conseil d’État" (Nationalrat) gestellt und fordern für alle die Aufhebung des Dekrets vom 7. August.

Bon courage et  bonne chance, Mesdames!

Forsetzung bzw. Update vom 5.10.2021

Update vom 22.10.21

 

Quellen und Verweise:
Sputnik France: Vaccination obligatoire, «une atteinte au droit à la vie»? Déboutées, trois soignantes font appel
France Soir: Données relatives aux vaccins : l'ANSM ne possède pas les informations demandées par Me Teissedre
Blautopf: Rechtsprechung: Sind die Covid-19-Impfstoffe überhaupt noch zugelassen? 

 


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