Hoffnungsschimmer: Acht MdB von der CDU/CSU stimmen gegen die Veränderung des Infektionsschutzgesetzes

Am 18.11.2020 wurde das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verabschiedet. Dafür stimmten 413 Abgeordnete, 235 dagegen, acht Personen enthielten sich.

Ein Blick in das "Endgültige Ergebnis der namentlichen Abstimmung Nr. 3" bringt ein paar Überraschungen. Und ein bisschen Hoffnung.

Die meisten NEIN-Stimmen kamen von AfD, FDP und DIE LINKE. Erschreckend ist, dass die ehemalige Protestpartei "Bündnis90/die Grünen" - bis auf Frau Canan Bayram - durch die Bank für das bösartige Gesetz gestimmt hat. Genauso die SPD: nur ein einziger Mann, Marcus Held, war mutig genug, gegen den Strom seiner Partei zu schwimmen.

Umso erstaunlicher ist, dass auch acht Abgeordnete von CDU/CSU Würde und Mut bewiesen und sich dem Parteizwang nicht unterworfen haben, indem sie gegen das verfassungswidrige Gesetz gestimmt haben: Axel E. Fischer, Hans-Jürgen Irmer, Jens Koeppen, Andreas G. Lämmel, Nikolas Löbel, Andreas Mattfeldt, Arnold Vaatz und Jana Schimke.

Wir danken ihnen, denn genau solche Menschen braucht die Demokratie. Menschen, die bereit sind, quer zu den Parteien Mehrheiten zu bilden. Menschen, die sich zwar in ihren Parteien wiederfinden, die aber, unabhängig davon, auch bereit sind, für ihre Überzeugungen einzustehen.

Von Jana Schimke erhielt ich heute diese Mail, in der sie erklärt, warum sie gegen dieses Gesetz gestimmt hat. Als Dankeschön für ihren Mut und stellvertretend für alle oben erwähnten mutigen Volksvertreter veröffentliche ich gerne ihr Schreiben.

 

"Betreff:Ihre Nachricht zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz
Datum: Fri, 20 Nov 2020
Von: Schimke Jana

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

vielen Dank, dass Sie sich bezüglich der Entscheidung zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz an mich gewendet haben. Ich bedauere es sehr, dass ich Ihnen entgegen meiner Gewohnheit in diesem Falle ausnahmsweise nicht persönlich antworten kann. Grund dafür ist die große Anzahl an Zuschriften, die mich zu diesem Thema erreicht haben. Alleine per Email haben mich weit mehr als 3.000 Nachrichten erreicht.

Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, gegen den Entwurf eines dritten Bevölkerungsschutzgesetzes zu stimmen. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden meine Beweggründe dafür darlegen.

Zu Beginn der Corona-Krise, als die Lage durch steigende Infektionszahlen und einen ungenügenden Forschungsstand unübersichtlich war, war die erste Reaktion der Regierungen in Bund und Ländern nachvollziehbar. Genau für solche Fälle ist das Infektionsschutzgesetz, das der Exekutive im Notfall kurzfristige Handlungsfähigkeit ermöglicht, vorgesehen.

Die mit dem am 18. November zur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwurf verfolgte Absicht, die Pandemiebekämpfung stärker legislativ zu legitimieren, geht im Grundsatz in die richtige Richtung. Der Deutsche Bundestag muss Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns gemäß dem Parlamentsvorbehalt aktiv gestalten. Jedoch wird die pauschale - und im Übrigen nicht abschließende - Aufnahme der bereits ergriffenen Maßnahmen im neuen § 28a diesem Ziel aus meiner Sicht nicht gerecht. Über die Anwendung und den Umfang der Maßnahmen entscheiden weiter die Regierungen in Bund und Ländern.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Gesellschaft und Wirtschaft sind exorbitant. Die Folgen beispielsweise in der Künstler-, Beherbergungs- oder Gastgewerbebranche sind in ihrem vollen Ausmaß heute noch gar nicht absehbar. Ebenso wenig absehbar ist das Ende der Corona-Krise.

Angesichts der Dauer und Schwere der Eingriffe in die Rechte der Bürger stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Die Menschen können die getroffenen Maßnahmen immer weniger verstehen und nachvollziehen. Zu viele berechtigte Fragen aus Wissenschaft, Ärzteschaft und Gesellschaft bleiben unbeantwortet. Ungeachtet jedweder Umfrage haben auch Abgeordnete ein Lebensumfeld, das ein gutes Gefühl vermittelt, was die Menschen denken. Auch Sie haben mit Ihrer Nachricht dazu beigetragen. Sichtbar wird, dass die Teilnehmerschaft an öffentlichen Protesten und Demonstrationen zunimmt. Die Gesellschaft spaltet sich mehr und mehr.

Mit der Ablehnung des am 18. November vorgelegten Gesetzentwurfes stelle ich nicht infrage, dass die Bundes- und Landesregierungen sowie die parlamentarischen Befürworter des Gesetzes bestmögliche Absichten verfolgen. Ich begreife es jedoch als meine Aufgabe, auch und gerade in einer solchen Situation die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen im Blick zu behalten. Diese Verhältnismäßigkeit sehe ich durch das dritte Bevölkerungsschutzgesetz infrage gestellt.

Mit besten Grüßen
Jana Schimke
Mitglied des Deutschen Bundestages"

 

Quellen und Verweise:
Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler über das IfSG 3
Drittes Infektionsschutzgesetz durchgepeitscht
Infektionsschutzgesetz: Die Demokratie wird abgeschafft
Selbstentmachtung des deutschen Parlamentes
Von Impfzwang und anderen Übeln im Dritten Infektionsschutzgesetz


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