Die Schwindler aus dem Essener Rathaus

Unter der Überschrift „Corona: 66-jähriger stirbt im Krankenhaus“ meldete am 3. November 2020 die Essener Ausgabe der Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) „im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat es einen weiteren Todesfall gegeben“. Dies habe die Stadt Essen mitgeteilt. Der Mann sei „an seinen schweren Vorerkrankungen“ verstorben.

Ob die Ärzte im Alfred Krupp Krankenhaus in Essen-Steele tatsächlich die Formulierung gestorben „im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ in die Sterbeurkunde eingetragen hatten? Das dürfte unwahrscheinlich sein, wenn sie sich an die gesetzlichen Vorschriften und Regeln gehalten haben.

Laut der amtlichen „Anleitung zum Ausfüllen der Todesbescheinigung NRW (Verfahrensablauf)“ definieren die „Erläuterungen für die Ärztin/den Arzt“ Pkt. 6 für die Rubrik "natürliche Todesursache", dass die Ärzte den Krankheitsverlauf als eine Kausalkette zu dokumentieren habe. „Dabei sind die unmittelbar zum Tode führende Krankheit, die vorangegangenen Ursachen - Krankheiten, die die unmittelbare Todesursache herbeigeführt haben […] mit der ursprünglichen Ursache (Grundleiden)“ anzugeben. An letzter Stelle der Auflistung sollen „andere wesentlichen Krankheiten – Krankheiten die zum Tode beigetragen haben, ohne mit der unmittelbaren Todesursache oder dem Grundleiden im Zusammenhang zu stehen“ – angegeben werden.

Der wesentliche Begriff bei der Angabe der Todesursachen ist der der Kausalketten. Ein unbestimmtes „im Zusammenhang mit…“ kommt in der NRW-Verfahrensvorschrift, wie in denen der anderen Bundesländer, nicht vor. Das kann es auch gar nicht. Denn die Medizin hat das diffuse Rumstochern in „Zusammenhängen“ seit dem ausgehenden Mittelalter längst überwunden. Ursache und Wirkung sind die Erkenntniskategorien, die den Fortschritt der modernen Wissenschaft ausmachen. Das prägte bisher unser Denken und Leben in der Neuzeit. Für die Medizin heißt dies auch, dass ohne Symptome keine Krankheit diagnostiziert wird. Daher kann in einem Totenschein auch nicht an der Stelle, an der Krankheiten vermerkt werden, die nicht mit der unmittelbaren Todesursache oder dem Grundleiden in Zusammenhang zu stehen, kein solcher mit dem Ergebnis eines PCR-Tests konstruiert werden. Denn daraus geht weder hervor, ob die betroffene Person an Corona erkrankt war und schon gar nicht, ob ein ursächlicher Zusammenhang zu deren Tod besteht. So etwas wäre schlicht ein Fake.

Geht man davon aus, dass die Ärzte im Essener Alfred Krupp Krankenhaus den Totenschein entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (BestG NRW § 9 Leichenschau, Todesbescheinigung und Unterrichtung der Behörden) korrekt ausgestellt haben, bleibt alleine die These, dass der Zusammenhang mit Covid-19 im Essener Rathaus hergestellt wurde. Aus politischer Absicht und jenseits medizinischer Erkenntnis. Unsäglich ist auch, dass diese Verfälschung des Totenscheins bereitwillig von der WAZ in die Öffentlichkeit transportiert wurde. Seit Kurzem ist bekannt, dass die Stadt Essen sogar ein Internet-Formblatt zur Denunziation von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung aufgelegt hat. Die Blockwartmentalität bei Teilen der Bevölkerung auszunutzen und die Menschen zu ängstigen und zu spalten, ist eine der unlauteren Absichten der Essener Rathauspolitiker. Das andere ist die schleichende Umwertung und Entwertung des Wissenskanons der Bevölkerung. Der Zug soll vom Wissen zum Glauben zurückfahren.

Nicht mehr das Wissen um die Gefährlichkeit von Herzerkrankungen, Krebs, Diabetes, Erkrankungen des Verdauungssystems oder resistente Krankenhauskeime soll das Gesundheitsbewußtsein bestimmen. Es soll vielmehr überlagert werden durch ein neues, vermeintliches Wissen um einen todbringenden C-Virus. Obgleich es sich nur um Glauben statt Wissen handelt, soll dies durch permanentes Wiederholen in den Köpfen der Menschen verankert werden.

Nicht nur in Essen, sondern überall im Land. Dieses Framing, das neue Verschaltungen im Gehirn weniger widerstandsfähiger Menschen erzeugen soll, ist nichts weiter als die altbekannte Gehirnwäsche. Wer die Menschen zu dieser Art des Glaubens führen will, stellt die Weichen zurück ins dunkle Mittelalter.

Mehr im Internet:
Anleitung zum Ausfüllen der Todesbescheinigung NRW-Verfahrensablauf


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