Corona-Klage startet in USA und Deutschland
Wie der Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich gestern bekannt gab, werden die angekündigten Corona-Klagen in den USA und in Deutschland jetzt gestartet.
Zusammen mit Füllmich gehen Dr. Pamela Popper und Tom Rentz kommende Woche in den USA vor Gericht. Eine erste Klage in Deutschland wurde bereits am gestrigen Montag, dem 23. November, eingereicht.
In Amerika tritt als zusätzlicher Kläger die Kinderschutzorganisation Children's Health Defense auf, die durch den Anwalt Robert F. Kennedy, einen Neffen des ehemaligen US-Präsidenten, vertreten wird.
Füllmich ist seit 26 Jahren als Prozessanwalt aktiv und sowohl in Deutschland wie in Kalifornien zugelassen. Er ist Gründungsmitglied der Stiftung „Corona-Ausschuss“, die seit Monaten die Hintergründe der sogenannten Corona Pandemie untersucht. Mit ihm arbeiten Rechtsanwältin Antonia Fischer und Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann aus Berlin sowie Rechtsanwältin Cathrin Behn und Rechtsanwalt Tobias Weissenborn aus Göttingen federführend auf der deutschen Seite. Daneben sind vor allem in den USA eine Reihe von Anwälten tätig, die nach außen nicht in Erscheinung treten. Insgesamt sei es eine Gruppe von mehr als 100 Anwälten.
Es geht vor allem um die in den USA möglichen Sammelklagen, die von den Anwälten in den letzten Monaten vorbereitet wurden. Die Kläger sind erst einmal amerikanische Unternehmer, die ihren Schaden geltend machen wollen. Dabei können beträchtliche Schadensersatzsumme entstehen, die so in Deutschland nie erreichbar wären. Die Anwälte werden aber auch vortragen, dass es weltweit Millionen weiterer Geschädigter gibt und werden beantragten, dass jeder, der in gleicher Weise durch die Drosten-Tests und die politisch verordneten Lockdowns geschädigt wurde, gleichfalls als Kläger zugelassen werden sollen. Auch deutsche Unternehmen.
Dazu haben die Anwälte eine Strategie ausgearbeitet, welche die Unterschiede in den Rechtssystemen zwischen Deutschland und den USA berücksichtigt. Aus diesem Grund findet der Start in Form einzelner Schadensersatzklagen in Deutschland statt, da hier nicht vorab der Beweis der Schädigung durch den Kläger erbracht werden muss, sondern im Verfahren durch das Gericht erhoben wird. Die erfolgten Tatsachenfeststellungen sollen dann auch in den USA genutzt und eingesetzt werden. Insgesamt verbleibt laut Füllmich die Prozessstrategie aber geheim.
In Deutschland werde man die Verantwortlichen an all den Gerichten verklagen, an denen dies möglich ist. Der Tatvorwurf lasse es zu, an allen 200 Gerichten in Deutschland vorzugehen. Füllmich erklärt dazu deutlich: „Wir vertreten Unternehmen, die sagen: Mir reichts, ich will es wissen, und die Kosten spielen keine Rolle“. Er fügt aber auch hinzu, dass es nicht alleine um Geld gehe, sondern auch um ein politisches Ziel. „Ursprünglich ging es nur um Schadensersatz. Aber mindestens so wichtig ist die Frage der politischen Verantwortung“.
„Wir verklagen diejenigen, die behaupten, der PCR-Test erkenne Infektionen“, so der Anwalt weiter. Das sind vor allem der Virologe Prof. Christian Drosten von der Charité und Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts. Im Visier der Klagen stehen auch die Politiker, die sich auf Drostens und Wielers Rat verlassen haben. Vor Gericht wollen die Anwälte die Frage aufwerfen, warum die Politik nicht auch andere Experten gehört habe – etwa den Nobelpreisträger und Stanford-Professor John Ioannidis. Ihm zufolge sei das Virus viel weniger gefährlich, als von Drosten und dem RKI behauptet.
Ioannidis, einer der bekanntesten und renommiertesten Wissenschaftler überhaupt, hat errechnet, dass weniger als 0,2 Prozent der Corona-Kranken sterben. Damit sei das Coronavirus nicht gefährlicher als eine Grippe. Wenn die Gefährlichkeit aber so gering ist und die PCR-Tests meist falsch positiv ausfallen, dann bestehe kein Grund zum Lockdown der Wirtschaft und schon gar keiner zu den gesellschaftlichen Einschränkungen. Erst kürzlich urteilte ein portugiesisches Gericht, dass die PCR-Tests unzuverlässig seien.
Corona werde zu einer hochgefährlichen Erkrankung aufgebauscht, die es in Wahrheit nicht ist. Die PCR-Tests sind offensichtlich ein „Werkzeug zur Panikmache“. Spannend wird sein, wie sich die Verfahren diesseits und jenseits des Atlantiks entwickeln und ob sich die Prozessstrategie in den kommenden Monaten als erfolgreich erweisen wird.
Quellen und Verweise:
Klageschrift beim Landgericht Berlin
Interview mit Füllmich ab 8'06"
Anhänge herunterladen
- WHO_Ioannidis.pdf (449 Downloads)