Weniger als die Hälfte aller MdBs stimmt für neuen Gesetzentwurf, der mehr Machtbefugnisse auf die Bundesebene verlagern soll

Weniger als die Hälfte aller MdBs stimmt für neuen Gesetzentwurf, der mehr Machtbefugnisse auf die Bundesebene verlagern soll Screenshot bundestag.de

Trotz massiver Proteste und Warnungen aus juristischen Kreisen hat der Bundestag am 21.04.2021 der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.

Moritz Müller hat am nächsten Tag für die NachDenkSeiten eine hervorragende Analyse des Votums im Bundestag geschrieben, die wir hier mit freundlicher Genehmigung der Redaktion veröffentlichen dürfen. Dafür bedanken wir uns herzlich!

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Gestern haben nach einer hitzigen Debatte und einer namentlichen Abstimmung 342 der insgesamt 709 Bundestagsabgeordneten mit Ja zum „Bevölkerungsschutzgesetz“ genannten neuen Gesetzentwurf gestimmt. Da es allerdings nur 250 Gegenstimmen gab, hat das Gesetz den Bundestag passiert und wird nun dem Bundesrat vorgelegt. Es wird interessant, ob auch die Landesregierungen dem Gesetzentwurf zustimmen, den viele als Entmachtung der Länder und als einen weiteren Schlag gegen den Föderalismus in Deutschland sehen. Der Versuch einer Einordnung von Moritz Müller.

Ob gestern wirklich die Bevölkerung geschützt werden sollte und wovor, war das Thema einer emotionalen Debatte. Manchen ging das Gesetz (viel) zu weit, anderen nicht weit genug. Erstaunlich, oder historisch erstaunlich, ist es, dass die Grünen sich bei einer Gegenstimme mehrheitlich enthielten, weil sie mehr staatliche Macht und einen härteren Lockdown wollen, während es in den Reihen der CDU/CSU mit 232 Abgeordneten immerhin 21 (rund 9%) Gegenstimmen gab. Von den 152 SPD-Abgeordneten stimmten nur 2 mit Nein. Hier eine vielleicht nicht untypische Erklärung des SPD-MdB Fritz Felgentreu, der das Gesetz für falsch hält, aber trotzdem dafür gestimmt hat. Und hier einige Twitter-Kommentare dazu. Die Fraktionen der FDP, der AfD und der Linken stimmten geschlossen gegen den Gesetzentwurf, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Insgesamt haben 53 Abgeordnete ihre Stimme nicht abgegeben. Sahra Wagenknecht blieb dem Bundestag fern, weil sie über eine „Risikobegegnung“ informiert worden war. In einem Statement bedauerte sie dies, weil sie ihr „klares Nein zum Ausdruck bringen wollte“. Weiter schrieb sie:

„Einheitliche Regeln mögen sinnvoll sein, wenn es vernünftige Regeln sind. Ein auf Dauer gestellter Ausnahmezustand, der sich allein an der vom wahren Krankheitsgeschehen immer stärker entkoppelten Inzidenz orientiert, ist dagegen völliger Irrsinn.“

Aber vielen anderen Linken ging der Gesetzentwurf nicht weit genug. Auch das ist merkwürdig.

Es ist tatsächlich schwer zu verstehen, wie schwerwiegende Eingriffe in die Rechte der Bürger mit einer absoluten Zahl, die weder die Menge der gemachten Tests noch die Frage, ob die positiv Getesteten erkrankt sind, berücksichtigt, gerechtfertigt werden sollen. Es besteht der Verdacht, dass hier ein Instrument geschaffen wird, mit dem man den Ausnahmezustand durch verstärktes Testen förmlich erzeugen kann. Hier wären prozentuale Angaben zu Infizierten und Kranken und zur Belegung von Krankenhäusern sicher zuverlässigere Gründe für die Beschneidung von Bürgerrechten als der im Gesetzentwurf gewählte Wert von 100 „Fällen“ pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen.

Es sind nicht zuletzt diese vollkommen unlogischen Ansätze, gepaart mit der Schließung von 20 Krankenhäusern in Deutschland, während gleichzeitig eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ deklariert wird, dass nicht nur ich mir veräppelt vorkomme. Vielen Volksvertretern geht es wohl genauso. Es wurden Milliarden Euro für die Rettung der Lufthansa bereitgestellt und Millionen an Provisionen für Maskenvermittler, aber mir ist nicht zu Ohren gekommen, dass man die Pflegeberufe interessanter gemacht oder aufgewertet hätte.

Das gestern verabschiedete Gesetz bzw. der erste Gesetzentwurf hatte auch einige Details in sich, die einen aufhorchen lassen sollten:

Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

"(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, Gebote und Verbote nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Absatz 1 zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat."

Quelle: Drucksache 19/28444 (bundestag.de)

Der letzte fettgedruckte Satz war bis gestern im Gesetzentwurf enthalten und wird laut Fritz Felgentreu gestrichen. Diese Begebenheit wäre ein bizarrer Türöffner für die Entmachtung des Parlaments gewesen. Dass so etwas allerdings versucht wurde, spricht auch schon Bände, und dass es verhindert wurde, zeigt, wie nötig die Kontrolle eines funktionierenden Parlaments ist bzw. wäre.

Der §28 b soll bis Ende Juni befristete Geltung haben, aber die Erfahrung mit Notstandsgesetzen zeigt, dass diese eine Tendenz zum Bleiben haben.

Ein Türöffner für die Entmachtung des Parlaments

Durch Einführung von fiktiven Zustimmungen des Bundestags innerhalb von 7 Tagen kann das Parlament als Volksvertretung und Ort der politischen Willensbildung de facto abgeschafft werden, auch wenn man bedenkt, dass nur alle 4 Wochen Sitzungswochen stattfinden.

Bemerkenswert ist die konkrete Ergänzung der Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände – siehe Seite 6:

§ 73 Absatz 1a wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 11a werden die folgenden Nummern 11b bis 11k eingefügt:

„11b. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 1 an einer Zusammenkunft teilnimmt,
11c. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 3 eine dort genannte Einrichtung öffnet,
11d. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 4 ein Ladengeschäft oder einen Markt öffnet,
11e. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 5 eine dort genannte Einrichtung öffnet oder eine Veranstaltung durchführt,
11f. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 6 Sport ausübt,
11g. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 7 eine Gaststätte öffnet oder Speisen oder ein Getränk vor Ort verzehrt,
11h. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 8 oder 9 erster Halbsatz eine dort genannte Gesichtsmaske nicht trägt,
11i. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 10 ein Übernachtungsangebot zur Verfügung stellt,
11j. entgegen § 28b Absatz 3 Satz 2 Präsenzunterricht durchführt,“

Siehe § 73 Bußgeldvorschriften.

Dazu sollte man bedenken, dass im neuen §28b jede Sanktionsmaßnahme und jeder Verstoß exakt geregelt ist, d.h. dagegen kann nicht gerichtlich vorgegangen werden, da die exakte Ausführung bereits im Gesetz steht. Gegen Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsakte kann der Bürger klagen und wie die Vergangenheit gezeigt hat, wurden absurde Regeln wie das Beherbergungsverbot und bisher auch Ausgangssperren von den Gerichten aufgehoben. Das ist nun nicht mehr möglich, d.h. auch die Judikative ist durch die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ausgehebelt. Wenn die Gewaltenteilung als Wesenskern der Demokratie aufgehoben ist, von welcher Herrschaftsform sprechen wir dann?

Himmelschreiend ist dabei wieder die Folgsamkeit der SPD, deren Abgeordnete bis auf zwei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen vollständig zugestimmt haben. Da haben die Abgeordneten der CDU/CSU ja noch mehr Mumm, da gab es immerhin 21 Nein-Stimmen.

Auch dieser Absatz hat es in sich:

„(9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“

Ich frage mich wirklich, warum das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden muss, um jemanden zu schützen. Hier mag es um Zwangstests gehen, aber dann ist man auch einen Schritt näher an Medikamenten oder Impfung auf Zwang.

Man fragt sich, ob alle Volksvertreter sich dieses Gesetz wirklich angeschaut haben, denn mir wird schon beim Lesen der obigen Passagen sehr unwohl. Später wird man dann sagen, man habe von nichts gewusst und geglaubt, die derzeitige Lage habe solche weitreichenden Einschnitte in das Grundgesetz nötig gemacht. Viele der Menschen, die gestern gegen die Gesetzesänderung demonstrierten, haben sich Gedanken über die Tragweite des Gesetzentwurfs gemacht.

Ich hatte immer geglaubt, für Grundgesetzänderungen, welche eine auch zeitweilige Außerkraftsetzung ja ist, bedürfe es einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages, aber dem scheint in diesen Zeiten nicht so zu sein. Der neue § 28b scheint wie dafür geschaffen, die Grundrechte bei Bedarf auszusetzen.

Wer diesen Satz für übertrieben hält, sollte sich vor Augen halten, dass im Namen der „westlichen Wertegemeinschaft“ nunmehr seit Jahrzehnten Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wie man in Guantanamo, Afghanistan, Irak und Belmarsh sehen kann.

Hier kann man übrigens sehen, wie die bzw. der eigene Wahlkreisabgeordnete abgestimmt hat. Man muss auf die entsprechende Fraktion klicken und findet dort die Abgeordneten alphabetisch aufgelistet. Man kann dann dem eigenen Volksvertreter auch gratulieren oder Fragen stellen, und vielleicht kann man hier als Wähler bzw. Bürger Aufklärungsarbeit leisten, immer freundlich und so, dass einen der Gegenüber verstehen kann. Nur so haben wir eine Chance, den Karren noch aus dem sprichwörtlichen Dreck zu ziehen.

Zweifellos kann Covid eine sehr gefährliche Krankheit sein, aber wenn die Bekämpfung potenziell mehr Schäden anrichtet, dann wird man irgendwann vielleicht sagen müssen: „Operation gelungen, Patient tot“. Und das kann ja nicht das Ziel sein.

Dass der bundesdeutsche Föderalismus auch quasi nebenbei erodiert, ist eine weitere besorgniserregende Tendenz. Dieser Föderalismus ist über Jahrzehnte erprobt und hat mitgeholfen, Deutschland zu dem vielfältigen und pluralistischen Land zu machen, das es immer noch ist.

Hier im Focus kann man sehen, wie am heutigen Donnerstagmorgen im Bundesrat über das Gesetz diskutiert wurde. Alle Ministerpräsidenten kritisieren den Gesetzentwurf, wollen aber trotzdem zustimmen. Wahrscheinlich wird die Abstimmung viel eindeutiger als im Bundestag, was ja erstaunlich ist angesichts der Tatsache, dass hier den Ländern Kompetenzen entzogen werden. Im Moment spricht Bundesgesundheitsminister Spahn und er beglückwünscht sich sogleich zum Aufbau von 15.000 Schnellteststationen.

Manchmal können sich geschaffene Strukturen auch verselbstständigen und sind dann schwer wieder abzuschaffen. Es ist eine verkehrte Welt, dass sich Bundestag und Bundesrat hier selbst entmachten. Es scheint immer noch eine Faszination von einem starken Mann oder einer starken Frau bzw. einer starken Regierung auszugehen. Alltägliche und dauerhafte Demokratie ist leider anstrengender für die Mitwirkenden.

Nachfolgend finden sich noch einige Stimmen zum Gesetzentwurf und die Reaktionen auf die gestrige Abstimmung:

Hier in diesem Artikel der SZ findet sich gleich als Bildunterschrift die Steigerung von „Verschwörungstheoretiker“, nämlich „Verschwörungsgläubige“. An das Wort wird man sich vielleicht genauso gewöhnen müssen wie an das Wort „alternativlos“.

Bildquelle:
Namentliche Abstimmung über das Bevölkerungsschutzgesetz am 21.04.2021

 


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