Die USA wollen das durchziehen

Die USA wollen das durchziehen Bild: hafteh7 auf Pixabay

US-Regierung lehnt Australiens Forderung nach Einstellung des Falles Julian Assange ab und legt „Zusicherungen“ für die Auslieferung der Briten vor.

Die USA wollen den Journalisten unbedingt vor Gericht stellen.

Auch wenn US-Präsident Biden am Rande des Besuchs des japanischen Premierministers in der vergangenen Woche auf Journalistenfragen geantwortet hatte, man denke über eine Beendigung des Falles Assange nach, sieht die Realität anders aus. Nachdem der britische High Court den US-Behörden eine Frist zur Stellungnahme über seine grundsätzlichen Rechten als Nichtamerikaner gesetzt hatte, übermittelte das US-Außenministerium dem Crown Prosecution Service (CPS) nun eine diplomatische Note aus der hervorgeht, dass man in Washington nicht daran denke, das Verfahren einzustellen. Die Fragen betrafen den ersten Verfassungszusatz und das Risiko der Todesstrafe. In der Zusicherung wurde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, ob die US-Regierung einen grundsätzlichen juristischen Standpunkt vertrete, wonach die Rechte aus dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung für ausländischen Staatsangehörigen gelten.

Das Papier aus Washington kommt einige Tage nach einem Bericht des Wall Street Journal, wonach die australische Regierung die USA gebeten hatte, dem australischen Staatsbürger Assange einen „Deal“ anzubieten, der ihm die Rückkehr in seine Heimat ermöglichen würde. Stattdessen schrieb das US-Außenministerium höchst unverbindlich an die Briten,

„Assange wird aufgrund seiner Staatsangehörigkeit nicht benachteiligt, wenn es darum geht, welche Verteidigungsmittel er im Prozess und bei der Verurteilung geltend machen kann“. Wie bereits von vielen Beobachtern vermutet worden war, sollte den USA mit diesem Manöver einer Stellungnahme die Chance eingeräumt werden, eine nach britischem Recht mögliche Berufung im Verfahren gegen den Julian Assange zu vermeiden.

Damit wäre auch eine Auslieferung an die USA hinfällig. Wie sehr die USA an der Durchführung eines Verfahrens gegen Assange immer noch interessiert sind, geht aus dem nächsten Satz der Note des Außenministeriums hervor.

„Insbesondere wird Assange im Falle einer Auslieferung die Möglichkeit haben, die Rechte und den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes der Vereinigten Staaten geltend zu machen und sich bei der Verhandlung (einschließlich einer etwaigen Urteilsverkündung) darauf zu berufen.“

Die Note betont dann aber auch:

„Eine Entscheidung über die Anwendbarkeit des Ersten Verfassungszusatzes liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der US-Gerichte.“

Das relativiert die Aussage der Note des US-State Departement. Die Zusicherung ist nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht.

„Eine Todesstrafe wird gegen Assange weder angestrebt noch verhängt werden“, erklärte das Papier weiter. „Die Vereinigten Staaten sind in der Lage, eine solche Zusicherung zu geben, da Assange nicht wegen einer Straftat angeklagt ist, auf die die Todesstrafe steht, und die Vereinigten Staaten versichern, dass er nicht wegen einer Straftat verurteilt wird, auf die die Todesstrafe steht“.

Die Zusicherung, keine Todesstrafe zu verhängen, geht jedoch nicht auf die Sorge Assanges ein, er könne in einem späteren Verfahren wegen „Beihilfe zum Hochverrat“ oder einer schwereren Anklage wegen „Spionage“ angeklagt werden. Das könnte die Todesstrafe nach sich ziehen. Auch die öffentliche Aussage von Staatsanwalt Gordon Kromberg, der mit dem Fall betraut ist und gesagt hatte, seiner Meinung nach sei Assange nicht durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt, wurde zuruckgenommen.

Assange, der inzwischen im fünften Jahr im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh inhaftiert ist, sieht sich 17 Anklagen nach dem Espionage Act und einer Anklage wegen Verschwörung zum Eindringen in Computer gegenüber. Jedes der ihm vorgeworfenen Vergehen bezieht sich auf die üblichen Aktivitäten zur Nachrichtenbeschaffung. Eine Anhörung zu den Zusicherungen wird am 20. Mai in London stattfinden. Sollte der Oberste Gerichtshof von den Zusicherungen der Amerikaner überzeugt sein, wird Assange die Berufung gegen die Auslieferung verweigert werden. Alle Möglichkeiten, die Auslieferung im Rahmen des britischen Rechtssystems zu bekämpfen, wären nach dieser Logik ausgeschöpft.

Dazu erklärte Stella Assange:

„Die Vereinigten Staaten haben eine Nicht-Zusicherung in Bezug auf den Ersten Verfassungszusatz und eine Standard-Zusicherung in Bezug auf die Todesstrafe abgegeben. Sie verpflichten sich nicht, die frühere Position der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, wonach Julian keine Rechte nach dem Ersten Verfassungszusatz hat, weil er kein US-Bürger ist. Die diplomatische Note trägt nicht dazu bei, die extreme Sorge unserer Familie über seine Zukunft zu lindern – seine düstere Erwartung, den Rest seines Lebens in Isolation in einem US-Gefängnis zu verbringen, weil er preisgekrönten Journalismus veröffentlicht hat“.

Quellen und Verweise:
The Wallstreet Journal, 14. April 2024 • Australia Asks U.S. Justice Departement to Reach Plea Deal with Assange
scienzz, 28. März 2024 • Auslieferung von Assange hinausgeschoben
thedissenter, 11. April 2024 • Five Years at Belmarsh: A Chronicle of Julian Assange’s Imprisonment

 


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