Die Gemeinwohllobby plant eine Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Freihandelsabkommen

Die Gemeinwohllobby plant eine Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Freihandelsabkommen Bild von Colleena auf Pixabay

Durch Freihandelsabkommen wie CETA oder JEFTA treten Regeln in Kraft, die die staatliche Handlungsfähigkeit einschränken. Somit hebeln sie Teile der Verfassung aus, was nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einer Volksabstimmung bedurft hätte.

Um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen, sollten möglichst viele wahlberechtigte Bürger dieser beitreten.

Im Folgenden veröffentlichen wir einen gekürzter Auszug des Textes auf https://gemeinwohl-lobby.de/verfassungsbeschwerde/, wo man auch das Formular findet, um der Verfassungsbeschwerde beizutreten.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Deutschen Bundestag, der es verfassungswidrig unterlassen hat, gemäß Art. 146 GG eine Volksabstimmung über das Grundgesetz, bzw. die Ablösung des Grundgesetzes durch eine andere Verfassungsordnung vor der Ratifikation der Freihandelsverträge, insbesondere CETA, JEFTA und EUSFTA, durchzuführen.

Die problematischen internationalen Freihandelsverträge, wie CETA, JEFTA und EUSFTA, legen die staatliche Handlungsfähigkeit für das Gemeinwohl lahm. Doch politische Herrschaft ist an die Verfassung gebunden. Deshalb hätte der Deutsche Bundestag vor der Ratifizierung aller drei genannten Freihandelsverträge nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts dafür sorgen müssen, dass die volle Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland unter den wirksamen Verträgen stets sichergestellt ist. Der Bundestag hat sich jedoch selbst entmachtet.

Diese Freihandelsverträge werden unter der Leitung von Handelsausschüssen ausgeführt, die an den Parlamenten vorbei Beschlüsse fassen oder die Verträge sogar verändern können. Die
deutschen Staatsorgane sind in diesen Handelsausschüssen nicht vertreten. Damit gibt es keine Rückbindung an den Bundestag mehr.

Somit hat das Grundgesetz im Bereich der Freihandelsabkommen JEFTA, EUSFTA und bald auch CETA seine Gültigkeit verloren. Damit wurde auch die demokratisch kontrollierte Selbstbestimmung der deutschen Bevölkerung untergraben. Es ist egal, wen man wählt.

Nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Staatsorgane nicht berechtigt, das Grundgesetz eigenmächtig aufzugeben, ohne vorher eine Volksabstimmung über die verfassungsmäßige Ordnung durchgeführt zu haben, denn die verfassungsgebende Gewalt befindet sich in den Händen des deutschen Volkes. Nur das deutsche Volk ist berechtigt, eine neue
verfassungsmäßige Ordnung zu bestimmen.

Deshalb verlangen wir mit der Verfassungsbeschwerde das uns zustehende Selbstbestimmungsrecht über unseren politischen Status, indem

  1. eine im öffentlichen Diskurs gereifte bewusste politische Entscheidung auf breitester demokratischer Grundlage gewährleistet ist, insbesondere durch Einbeziehung der öffentlich-rechtlichen Medien verbunden mit der Verpflichtung dieser Medien, allen Beiträgen zur Beibehaltung oder Ablösung des Grundgesetzes durch eine andere Verfassungsordnung umfassende und gleichberechtigte Medienpräsenz einzuräumen.
  2. die Abstimmung erst nach einer öffentlichen Debatte von mindestens einem Jahr durchgeführt wird, damit ein demokratischer Ablauf unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung des
    Bundesverfassungsgerichts gewährleistet ist.
  3. die Volksabstimmung nicht zusammen mit einer Bundestagswahl oder einer anderen nationalen Abstimmung verbunden wird.

Da der Deutsche Bundestag unser Grundgesetz dem Interesse des globalen Freihandels geopfert hat, bitten wir Sie jetzt um Ihre Unterstützung für eine Verfassungsbeschwerde gegen den Deutschen Bundestag. Er hat es verfassungswidrig erneut unterlassen, entsprechend Art. 146 GG eine Volksabstimmung über das Grundgesetz, bzw. die Ablösung des Grundgesetzes durch eine andere
Verfassungsordnung vor der Ratifikation des Freihandelsabkommens CETA durchzuführen.

Nur die Wahlberechtigten zum deutschen Bundestag dürfen die Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde unterschreiben!

 Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für jeden kostenlos und es entstehen für Sie keine weiteren Verpflichtungen

 


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