Aktion gegen eine unsägliche Allgemeinverfügung in Ostfildern

Aktion gegen eine unsägliche Allgemeinverfügung in Ostfildern Screenshot_www.ostfildern.de

Heute erreichte uns eine unglaubliche Information von unserem Mitstreiter und fleißigem Multiplikatoren, Pit Främke, der sich auch als "friedlicher Späziergänger in Reutlingen" bezeichnet. Fast täglich versendet er Nachrichten aus seinem "Versöhnungs-Home-Office" in Neckartailfingen. Die heutige (danke dafür, lieber Pit!) hat uns so fassungslos gemacht, dass wir sie hier posten müssen.

Es geht um die Allgemeinverfügung, die die Stadt Ostfildern am 26.01.2022 gegen friedliche Abendspaziergänge erlassen hat. Diese kann nur als faschistisch bezeichnet werden.

Pit selbst schreibt in seiner heutigen Mail:

"Damit setzt OSTFILDERNs 'Oberbürgermeister Boley' neue ZEICHEN in der Corona-DIKTATUR, die natürlich auf keinen Fall mit 'damals(!)' verglichen werden darf – auch nicht von Pit Främke, der MANCHES kennt von 'damals', weil er schon 1938 geborene wurde – mitten im 1000-jährigen Reich, dessen Diktatur allerdings nach 12 Jahren endlich vorbei war – bis auf die geistigen RESTE, die heute immer noch ihr Unwesen treiben."

Reste dieser Unwesen sind auf der Webseite der Stadt Ostildern gut sichtbar:

Allgemeinverfügung:

  1. Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt.
  2. Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots nach Ziffer 1 wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht.
  3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird im besonderen öffentlichen Interesse gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
  4. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Absatz 4 des Landesverwaltungsverfahrens-gesetzes am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
    Die Allgemeinverfügung tritt, soweit sie nicht zuvor aufgehoben wird, mit Ablauf des 28. Februar 2022 außer Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Ostfildern, Klosterhof 10, 73760 Ostfildern eingelegt werden.

Ostfildern, 26. Januar 2022

Christof Bolay
Oberbürgermeister
 

Anschließend folgen Hinweise, die hier oder unten im Anhang nachgelesen werden können. Was mit "unmittelbaren Zwangs" gemeint ist, wird darin, wie folgt, präzisiert:

"Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht."

Denn:

"Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig."

Angesicht dieser tyrannischen und menschenverachtenden Worte schlagen wir vor, massiv dagegen zu protestieren. Eine große Anzahl von Protestmails in Posteingängen ist sicherlich sehr lästig, weswegen wir Ihnen gerne die Emails des OB, Christof Bolay, des Presseprechers, Dominique Wehrle, und der Gemeinderatmitglieder an dieser Stelle zur Verfügung stellen:

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Das mit uns befreundete Ehepaar, Helene und Dr. Ansgar Klein

hat sofort nach Kenntnisnahme dieser Nachricht reagiert. Das Ehepaar (beide 84) wurde selbst im Mai 2021 Opfer von Polizeigewalt und ist darüber hinaus in der Friedensbewegung aktiv. Ansgar und Helene haben den Neuen Krefelder Appell mit initiiert, der gerne mitunterzeichnet werden kann.

Herr Bolay,

In der von Ihnen unterzeichneten Allgemeinverfügung vom 26. Januar 2022 heißt es  unter 1.:

"Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, 'Montagsspaziergängen' oder 'Spaziergängen' in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt."

und unter 2.:

"Für den Fall des Verbots nach Ziffer 1 wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht."

In der "Begründung" dieser "Allgemeinverfügung" steht dieser Satz:

"Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht."

Diese Allgemeinverfügung ist grundgesetzwidrig; sie verstößt ganz allgemein gegen Artikel 1 GG und insbesondere in Satz 1 gegen Artikel 2 (1) GG und in Satz 2 in Verbindung mit dem oben zitierten Satz aus der "Begründung" gegen Artikel 2 (2) GG.

Diese Ihre Allgemeinverfügung erinnert in ihren menschenverachtenden Aussagen an finsterste Zeiten Deutschlands. Ein totalitäres System kann sich  ohne das Mitwirken breiter Schichten in den Organen des Staates nicht etablieren und sein verhängnisvolles Tun entfalten. Sie sind sich der Tragweite Ihres Tun offensichtlich nicht bewusst. Wir beide (Jahrgang 1937) haben die Folgen des damaligen totalitären Systems hautnah erlebt.

Wir fordern Sie auf, wegen Ihres grundgesetzwidrigen und menschenverachtenden Verhaltens und Verstoßes gegen Ihren Amtseid sofort zurückzutreten! 

Eine andere Freundin schrieb:

An Herrn Bolay und die Gemeinratmitglieder von Ostfildern.

Ich kann es kaum glauben, dass die Stadt Ostfildern eine solche Allgemeinverfügung erlassen hat!

Dieses Vorgehen ist nicht nur verfassungswidrig (das GG garantiert Versammlungfreiheit!) und unverhältnismäßig (Androhung von körperlicher Gewalt und Waffengebrauch!), sondern auch tyrannisch und menschenverachtend.

Wie ist sowas im Jahr 2022 möglich?

Gegen diese Allgemeinverfügung protestiere ich vehement und fordere Sie auf, diese sofort zu annulieren und Sie selbst, Herr Oberbürgermeister, sofort zurück zu treten!

Sie sind eine Schande für unsere Stadt!!!

 


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