Einzelhandel - Kampfansage an die Bundesregierung

Im zweiten Lockdown kämpfen nun auch Baumärkte, Elektronikshops und Moderiesen um das Überleben.

Jetzt treten sie zum Kampf an. So treibt die Stuttgarter Modekette "Breuninger" sechs Hauptverfahren in verschiedenen Bundesländern voran und auch "S. Oliver" prüft nach eigenen Angaben eine Verfassungsbeschwerde.

Aber auch „Saturn", „OBI" und Co. haben die Nase voll und wollen gegen die Ladenschließungen klagen, berichtet die Bild-Zeitung.

Der Tenor der großen Ketten ist dabei eindeutig: Sie hätten bald nichts mehr zu verlieren, also müssten sie handeln. Der ganze Wahnsinn sei eine politische Entscheidung und die müsse zurückgenommen werden, so ein Verantwortlicher gegenüber den Medien. Die Wiedereröffnung zielt offenbar auf den 8 März 2021. Der juristische Druck auf die Bundesregierung steigt damit aktuell enorm an.

Der Unternehmenschef von S. Oliver erklärte dazu gegenüber den Medien, er gehe davon aus, dass eine Klage seines Unternehmens eine sehr grundlegende Begründung und einen vehementen Vortrag haben würde. Durch die politischen Entscheidungen der Bundesregierung sei das Geschäft von S. Oliver in einem Ausmaß gestört, wie nie zuvor in den letzen 50 Jahren. Mit einem Verlust von ca. 1 Million pro Tag haben viele Unternehmen zu kämpfen und S. Oliver stehe damit nicht alleine.

Den Anfang hatte Breuninger mit einem Eilverfahren beim Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gemacht. Obwohl er die Öffnung der Geschäfte nicht erzwingen konnte, blickt der Vorstand optimistisch auf das Hauptverfahren. Die Argumente würden klar auf der Hand liegen und einen Gleichbehandlung der unterschiedlichen Betriebe und Geschäftsmodelle sei zwingend. Anders als bei den Eilverfahren, bei denen eine eher oberflächliche Prüfung stattfinde, ohne Gutachten oder Gutachter einzuschalten, würden nun die Argumente grundlegender geprüft.

So hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem ablehnenden Urteil gegen Breuninger mit dem steigenden Umsatz beim E-Commerce argumentiert, ohne zu berücksichtigen, dass der E-Commerce die Verluste bei Weitem noch nicht ausgleichen könne. Auch sei die Notwendigkeit der langen Zwangsmaßnahmen wenig dokumentiert und begründet, was aus Sicht der Einzelhändler die Chancen steigen lasse, endlich bis zum Bundesverfassungsgericht vordringen zu können.

Auch wenn diese Schritte längst überfällig waren, erscheinen sie als positives Signal. Dem destruktiven Kurs der Bundesregierung, die auf Biegen und Brechen den Mittelstand in Deutschland eliminieren will und sich nur noch große Geschäftsmodelle nach Art von Amazon, Microsoft und Co. vorstellen kann, muss Einhalt geboten werden.

Vor allem auf weite Teile der Bevölkerung dürfte dies einen Einfluss haben. Wenn Bürger sehen, dass die Ausrufung der Pandemie lediglich ein Mittel zum Zweck der polit-ökonomischen Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft ist, bekommt der gesellschaftliche Diskurs eine weitere Belebung.

Es ist nicht allein die Frage nach Erfolg oder Misserfolg der Klagen, es ist die Vorbildfunktion bekannter Unternehmen, die eine Wirkung erzielen wird.

Verweise:
SWR aktuell 24.02.2021 - Lockerungen in Bundesländern
Boris Johnson will Lockdown bis Ende Juni beenden


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