Anpassung des Polizeigesetzes

Neben Corona laufen noch andere, nicht unbedingt erfreuliche Dinge: So möchte z.B. die Regierung in BW das Polizeigesetz "anpassen" - verschärfen wäre der richtige Ausdruck:

Bis zum 22.4. konnte der Entwurf immerhin hier kommentiert werden. Mein Kommentar dazu war wie folgt:

Einseitige Änderung des Polizeigesetzes

Nach Lesen des Änderungsvorschlags und der Begründung kommen ich zu dem Schluss, dass die Änderungen so nicht akzeptabel sind. In dem Gesetz muss hinsichtlich der Polizeibefugnisse vorsichtiger vorgegangen werden und es müssen auch die Rechte potentieller Opfer berücksichtigt werden.

In dem vorligenen Änderungsentwurf werden der Polizei pauschal erweiterte Befugnisse eingeräumt. Dabei wird oberflächlich auf Situationen wie Terrorismus und häusliche Gewalt verwiesen. Es wird aber in keiner Weise klargestellt, inwiefern diese Maßnahmen gerade bei asymetrischen Angriffen wie Terrorismus helfen sollen. Es wird auch in keiner Weise erklärt, wie z.B. bei den "Gefährder-/Gefährdetenanschreiben" eine Stigmatisierung der betroffenen Personen verhindert werden kann und auf welche Weise ggf. eine Rehabilitation möglich ist.

Darüber hinaus beschäftigt sich die Anpassung des Polizeigesetzes ausschließlich mit einer Erhöhung der Befugnisse der Polizei, läßt aber den Schutz betroffener völlig außer Acht. Dabei ist es ein Problem, über das immer wieder berichtet wird, dass auch Polizisten ihr Amt missbrauchen (s. z.B. die ARD-Dokumentation "Staatsgewalt - wenn Polizisten zu Tätern werden"), laut einer aktuellen Studie sogar häufiger als bisher angenommen (www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/polizeigewalt-121.html). Diese Problematik wird in der Neufassung nicht einmal erwähnt.

Gerade bei einer Erweiterung polizeilicher Rechte, ist auch die Gefahr des Mißbrauchs höher, somit auch die Zahl betroffener Opfer. Während aber die Möglichkeiten zur Personenfeststellung ausgeweitet werden, haben Opfer nicht einmal das Recht zu wissen, mit wem sie es zu tun haben. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Auch in BW ist sie seit 2011 versprochen, bislang aber nicht umgesetzt. Dass sich die Polizei verstecken muss, gibt doch zu denken.

Auch die Einführung von unabhängigen Polizeibeschwerdestellen wird nicht ansatzweise thematisiert (s. "Unabhängige Polizeibeschwerdestellen" vom Deutschen Institut für Menschenrechte). Dabei wären diese die einzige Möglichkeit für Betroffene sich zu wehren, ohne salopp gesagt im Beamtenfilz unterzugehen.

Der Änderungsvorschlag erweckt den Eindruck, dass die Exekutive ein Interesse an einer starke Polizei hat. Ob das nur der Wahrung der Sicherheit dient oder auch der Unterdrückung von Kritikern, ist fraglich. Die Regierung sollte nicht vergessen, dass sie im Dienst des ganzen Volkes steht.

 

Quellen und Verweise:
Staatsgewalt - Wenn Polizisten zu Tätern werden
Unabhängige Polizeibeschwerden


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