Atomgesetz-Novelle entmachtet Gerichte

Atomgesetz-Novelle entmachtet Gerichte Bild von Monica Schreiber auf Pixabay

Geht es nach der Bundesregierung, soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass Anwohner:innen und Umweltverbände wegen begründeter Sicherheitsbedenken und Terrorgefahren beim Betrieb von Atomanlagen oder gegen Atommüll-Transporte klagen und vor Gericht Recht bekommen können.

Nahezu unbeachtet von der Öffentlichkeit hat das Bundesumweltministerium ein Gesetz auf den Weg gebracht, das sich massiv auf die Klagerechte von Bürger:innen und Umweltverbänden auswirkt.

Die 17. Atomgesetz(AtG)-Novelle sieht vor, dass Entscheidungen von Genehmigungsbehörden über den Schutz von Atomanlagen gegen Terrorgefahren und sonstige Einwirkungen Dritter künftig nicht mehr von Gerichten überprüft werden können. Anwohner:innen eines Atommüll-Zwischenlagers etwa können zwar weiterhin klagen, doch die Beurteilung der Anlagensicherheit durch die Atombehörde ist nicht mehr anfechtbar.

Damit wäre der Rechtsschutz in sicherheitsrelevanten Fragen unwirksam, und eine wichtige Kontrollfunktion der Gerichte gegenüber der Exekutive beseitigt. Die 17. AtG-Novelle ist ein Angriff auf die demokratischen Rechte des Volkes und ein weiterer Schritt hin zu einem autoritären System, in dem die Gewaltenteilung ausgehebelt wird. Der Atomrechtsexperte Dr. Ulrich Wollenteit hält die Regelung sogar für verfassungswidrig. Dennoch sieht es aktuell ganz danach aus, dass es Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) gelingen könnte, das Gesetz noch im Mai durchzudrücken. Die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein (BUND) fordern die ersatzlose Streichung der 17. Atomgesetz-Novelle.

Wie wichtig die Rechtsprechung sein kann, zeigt der Fall des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel. 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig einer Anwohnerin Recht gegeben und die Betriebsgenehmigung für die Lagerhalle kassiert. Der Betreiber Vattenfall und die zuständigen Genehmigungsbehörden haben bis heute nicht nachweisen können, dass die Halle gegen Flugzeugabstürze und den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Seit Jahren betreibt Vattenfall das Zwischenlager ohne Genehmigung und somit illegal. Im Vergleich zu den anderen 15 deutschen Zwischenlagern weist die unsichere Halle in Brunsbüttel sogar die stabilste Bauweise auf – das Brunsbüttel-Urteil taugt somit als Präzedenzfall.

Das Gesetz wird seine Wirkung insbesondere in den kommenden beiden Jahrzehnten entfalten, wenn die Genehmigungen aller deutschen Zwischenlager auslaufen. „Dank" der geplanten AtG-Novelle können das Atommüll-Bundesamt (BaSE) und die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) dann den Weiterbetrieb der heute schon unsicheren Lagerhallen nach eigenem Gutdünken regeln oder mit der Atomwirtschaft auskungeln. Das Gesetz ist aber auch ein Baustein für das Revival einer neuen Generation kleiner Atomreaktoren der vierten Generation, die von der Atomwirtschaft und ihren Lobbyverbänden derzeit massiv gepushed werden. Federführend ist dabei u.a. Bill Gates, der seine Milliarden nicht nur in Pharmaunternehmen gesteckt hat, sondern auch in die Entwicklung neuer militärischer wie ziviler Kleinreaktoren.

Eine wichtige demokratische Kontrollfunktion der Gerichte gegenüber der Exekutive wäre beseitigt. Anwohner:innen und Umweltverbände wären in Zukunft nur noch unbeteiligte Zuschauer, wie Behörden in relevanten Sicherheitsfragen unkontrolliert entscheiden. Ihr Klagerecht würde mit Inkrafttreten der 17. AtG-Novelle und der Entmachtung der Gerichte wirkungslos. Ein weiterer Verlust demokratischer Rechte, den die Große Koalition systematisch betreibt. Die Anwohner:innen, die ohnehin mit Sicherheitsrisiken leben müssen, haben das Nachsehen, denn sie können weder Einblick in die geheimen Sicherheitsunterlagen nehmen, noch konkrete Sicherungsmaßnahmen erstreiten. Mit der 17. Atomgesetz-Novelle hält sich der Staat heute schon die Kläger:innen von morgen vom Hals.

Verweise:
Gemeinsame Stellungnahme
von .ausgestrahlt und dem BUND Schleswig-Holstein

Rechtsgutachten Dr. Ulrich Wollenteit
Auch die aktuelle Podcast-Folge „Die Behörde hat immer Recht" dreht sich um die 17. AtG-Novelle. Zu finden in der .ausgestrahlt-Mediathek oder auch bei Spotify, iTunes oder libsyn.


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